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   FG Saarland, 20.07.2001 - 1 K 49/00   

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https://dejure.org/2001,12597
FG Saarland, 20.07.2001 - 1 K 49/00 (https://dejure.org/2001,12597)
FG Saarland, Entscheidung vom 20.07.2001 - 1 K 49/00 (https://dejure.org/2001,12597)
FG Saarland, Entscheidung vom 20. Juli 2001 - 1 K 49/00 (https://dejure.org/2001,12597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Streitwertbemessung bei Eigenheimzulage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwertes bei der Eigenheimzulage; Gewährung der Eigenheimzulage bei bereits eingetretenem Objektverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 13
    Streitwert bei der Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 K 590/98

    Eigenheimzulage bei bautechnischer "Zweitherstellung" an einem schon bestehenden

    Auszug aus FG Saarland, 20.07.2001 - 1 K 49/00
    Dem gegenüber ist das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern der Auffassung, der Streitwert sei nach dem Wert für den gesamten Förderungszeitraum zu bemessen (Beschluss vom 23. Februar 2000 1 K 590/98, EFG 2000, 540).
  • FG Hessen, 09.08.2000 - 5 K 5580/99

    Streitwert; Eigenheimzulage - Streitwertbestimmung bei Klagen nach dem

    Auszug aus FG Saarland, 20.07.2001 - 1 K 49/00
    Zur Eigenheimzulage vertritt das Hessische Finanzgericht (Beschluss vom 9. August 2000 5 K 5580/99, EFG 2001, 86) die Auffassung, der Streitwert richte sich nach dem Jahresbetrag der Eigenheimzulage (so auch Schwarz, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO- und FGO-Kommentar, 10. Aufl., § 139 FGO, Anm. 244 (Stand: April 2001).
  • FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00

    Erinnerung; Kosten; Beweisgebühr; Beweisaufnahme; Prozessstoff; Fotografie;

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Erinnerung bereits deshalb keinen Erfolg hat, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Kostenfestsetzungsverfahren möglicherweise unzutreffend davon ausgegangen ist, dass sich der Wert des Streitgegenstandes nach dem gesamten Förderzeitraum (64.000 DM) - und nicht nach dem Jahresbetrag der Zulage (8.000 DM) - bemisst (vgl. hierzu einerseits Finanzgericht - FG - Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.2.2000 1 K 590/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 540 , andererseits Hessisches FG, Beschluss vom 9.8.2000 5 K 5580/99, EFG 2001, 86 ; differenzierend FG des Saarlandes, Beschluss vom 20.7.2001 1 K 49/00, EFG 2001, 1396).
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